Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

new-in-munich
Delia Arendt
Leutholdstraße 3
81739 München
arendt@new-in-munich.com
0157 59605959

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte, die zwischen new-in-munich und Vertragspartnern – nachfolgend Kunden genannt – geschlossen werden, insbesondere gelten sie auch bei solchen Verträgen, die über das Internet zum Abschluss kommen.

(2) Gegenstand der Rechtsgeschäfte sind Dienstleistungen im Bereich Global Mobility, Relocation und internationaler Umzüge im In- und Ausland sowie Beratungsdienstleistungen.

(3) Verträge über Rechtsgeschäfte werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB abgeschlossen. Die Einbeziehung von AGB eines Kunden, die nicht diesen speziellen AGB entsprechen, entfaltet keine Gültigkeit, bzw. new-in-munich widerspricht der Einbeziehung schon jetzt.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der vertraglichen Pflichten der Vertragspartner richten sich nach dem schriftlichen Angebot von new-in-munich der schriftlichen Annahmeerklärung des Kunden.

(2) Soweit new-in-munich durch die Ausführung des Rechtsgeschäfts Zahlungs- oder Haftungsverbindlichkeiten des Kunden und dessen Angehöriger auslöst, wird new-in-munich nur nach ausdrücklicher Beauftragung tätig.

(3) Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen. Schriftliche und mündliche Übersetzungen sind nur insoweit im Leistungsumfang enthalten als sie im Angebot ausdrücklich bezeichnet werden und nicht rechtsverbindlich.

(4) new-in-munich schuldet innerhalb eines Rechtsgeschäfts keinen Erfolg, insbesondere für den erfolgreichen Abschluss von Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder den Erwerb von Aufenthaltsrechten, es sei denn, dieser sei ausdrücklich als Garantieübernahme schriftlich niedergelegt.

(5) new-in-munich ist berechtigt, geschuldete Leistungen ganz oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen.

§ 3 Vergütung, Preise, Auslagen und Zahlungsbedingungen

(1) Die new-in-munich zustehende Vergütung richtet sich nach der konkreten Auftragserteilung durch den Kunden, auch soweit nach der erstmaligen Auftragserteilung zusätzliche Leistungen seitens des Kunden in Auftrag gegeben oder abgerufen werden oder gem. § 5 Ziffer 2 Teilstornierungen erfolgen.

(2) Der Vergütung zugrunde liegen die Preislisten für Dienstleistungen in den Bereichen Relocation in der jeweils gültigen Fassung bei Vertragsanschluss.

(3) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Zur Vertragserfüllung erforderliche Kosten Dritter wie Gebühren, Speditionskosten und Kosten für Drittleistungen wie Renovierung, Reinigung, Reparaturen, Schulungsräume, Reisespesen, Tagespauschalen, Präsentationstechnik, Catering und dergl., die vertraglich nicht ausdrücklich von new-in-munich zu übernehmen sind, werden vom Kunden getragen. Von new-in-munich getätigte Auslagen werden in den Rechnungen an den Kunden gesondert ausgewiesen und Kopien der entsprechenden Belege, soweit die Leistungserbringer zur Belegausstellung verpflichtet sind, beigefügt.

(5) Falls nicht schriftlich anders vereinbart, sind 50% der Vergütung bei Auftragserteilung und 50% nach Abschluss der einzelnen Dienstleistung fällig und innerhalb 10 Werktagen zu zahlen. Auslagen gem. Ziffer 3 sind, soweit sie vorhersehbar und zu verauslagen sind, ebenfalls hälftig bei Auftragserteilung zu begleichen.

(6) Die Zahlung der Vergütung hat, außer bei Zahlung per PayPal, auf das folgende Konto zu erfolgen:

Kontoinhaber: Delia Arendt

Bankverbindung: Deutsche Bank München

IBAN:

BIC / Swift:

(7) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist new-in-munich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu berechnen und zu verlangen.

§ 4 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem vom Kunden erteilten Auftrag.

(2) Der Kunde ist während der gesamten Vertragsdauer berechtigt, den Vertrag ohne Nennung von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist und gegen Zahlung einer Vergütung für den bereits erfolgten Arbeitsfortschritt gem. Ziffer 5 zu kündigen.

(3) Ferner können beide Vertragsparteien das Rechtsgeschäft aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Partner seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und er eine ihm gestellte Frist zur Abhilfe hat verstreichen lassen.

(4) Endet der Vertrag aus Gründen, die nicht in der Verantwortungssphäre von new-in-munich liegen, und liegt keine Kündigung nach Ziffer 2 oder 3 vor, so hat der Kunde die vereinbarte Vergütung unabhängig vom Arbeitsfortschritt in voller Höhe zu leisten.

(5) Endet das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Grund einer Kündigung des Kunden gem. Ziffer 2, so sind die folgenden Vergütungen für den Arbeitsfortschritt vereinbart:

  1. Bei Immobiliensuche sind ab der 3. Besichtigung 100% der Vergütung fällig.

  2. Bei allen Dienstleistungen sind pauschal 30% der Vergütung fällig, wenn sie mindestens begonnen wurden („Willkommens-Mail“)

  3. Sonstiger Arbeitsfortschritt, außer bei Immobiliensuche, wird mit 85,00 Euro zzgl. ges. MwSt. pro Stunde vergütet, wobei der vertraglich festgelegte Dienstleistungspreis nicht überschritten werden kann. Bei der Abrechnung wird die angefangene Viertelstunde zugrunde gelegt

§ 5 Mitwirkung

  1. (1) Der Kunde und seine Angehörigen werden new-in-munich die zur Auftragsausführung notwendigen Formulare, Dokumente, Unterlagen, Vollmachten und Informationen auf eigene Kosten rechtzeitig, vollständig, im erforderlichen Legalisationsgrad und wahrheitsgemäß ausgefüllt zur Verfügung stellen.

  2. (2) Die Mitwirkungspflicht des Kunden und seiner Angehörigen bezieht sich auch auf die Wahrnehmung von Terminen, bzw. der Absage von Terminen mit angemessenem Vorlauf. Dies können u.a. Behördentermine, Wohnungsbesichtigungen, Wohnungsbegehungen oder Abholungen und Rückgaben von Dokumenten und dergl. sein. Grundsätzlich steht new-in-munich nach der zweiten Absage, bzw. dem zweiten Nicht-Zustandekommen eines vorher vereinbarten Termins ein zusätzlicher Vergütungsanspruch für die Wahrnehmung eines dritten (Ersatz-) Termins zu. Diese Vergütung beträgt 50,00 Euro zzgl. ges. Mehrwertsteuer pro angefangene halbe Stunde des zeitlichen Mehraufwands.

  3. (3) Soweit der Kunde oder seine Angehörigen selbst Aktivitäten entfalten, die dem gleichen Zweck wie die Dienstleistungen von new-in-munich verfolgen, ergibt sich hieraus a) keine Minderung des Vergütungsanspruchs und b) die Verpflichtung zu gegenseitiger Information über die jeweiligen Aktivitäten.

§ 6 Haftung

(1) Die Haftung von new-in-munich für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder seiner Angehörigen, Ansprüchen aus Produkthaftung und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

(2) Soweit die Haftung von new-in-munich nach diesen AGB ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Mitarbeitern Vertretern und Erfüllungsgehilfen von new-in-munich.

§ 7 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(2) Die Verjährungsfrist ist auf ein Kalenderjahr seit dem Abschluss einer Dienstleistung beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen aus Produkthaftung und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist – auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Mitarbeitern Vertretern und Erfüllungsgehilfen von new-in-munich.

§ 8 Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gem. §§ 273 und 320 BGB durch den Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 9 Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Die personenbezogenen Daten des Kunden und seiner Angehörigen werden von new-in-munich gem. der Datenschutzvorschriften vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke und Ziele gespeichert, verarbeitet, genutzt und Dritten zugänglich gemacht. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Rechtsgeschäfts hinaus.

(2) Der Kunde und seine Angehörigen dürfen die ihnen von new-in-munich zur Verfügung gestellten Dokumente und Arbeitsunterlagen nur zur eigenen auftragsbezogenen Verwendung nutzen und dürfen diese insbesondere keinem Mitbewerber von new-in-munich zur Verfügung stellen oder überlassen.

(3) new-in-munich verfügt über eine Datenschutzrichtline auf seiner Webseite, die weitere Grundsätze zum Datenschutz enthält, die auch für Kunden und deren Angehörige wirksam sind.

§ 10 Anwendbares Recht

Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(2) Soweit eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.