Wohnungsübergabe vor Einzug
Gratulation – Sie waren erfolgreich und haben nun endlich eine schöne Wohnung in München gefunden.
Der Mietpreis wie auch der Mietbeginn passt, die Gegend ist angenehm, gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden, aber trotzdem ruhig. Der Einzugstermin steht fest, das geeignete Unternehmen für den Umzug ist gefunden, der Umzug geplant. Nun muss noch die Übergabe der Wohnung erfolgen, in deren Verlauf auch die Schlüssel ihres neuen Zuhauses übergeben werden.
Vor der Übergabe muss die Kaution (maximal 3 Nettokaltmieten) an den Wohnungseigentümer gezahlt werden. Nach § 551 Abs. 2 BGB kann dies, nach Absprache mit dem Vermieter, auch in drei Teilzahlungen erfolgen. D.h. die erste Teilzahlung der Kaution erfolgt mit der 1. Mietzahlung, die zweite und dritte Zahlung wird jeweils mit der zweiten und dritten Miete fällig. Ein Umzug bringt immer einiges an Kosten mit sich und die Teilzahlung der Mietkaution ermöglicht eine willkommene finanzielle Entlastung.
Früher, bis 2015, machte die Maklerprovision, 2 Monatsmieten + MwSt., einen beträchtlichen Teil dieser Kosten aus. Rund 90% der in München verfügbaren Wohnungen wurden von Maklern angeboten. Seit Juni 2015 gibt es nun das „Bestellerprinzip“. Bestellt der Wohnungseigentümer einen Makler für die Neuvermietung seiner Wohnung, so muss er diesen auch bezahlen. Für den Wohnungssuchenden entstehen keine Maklerkosten.
Bei der Übergabe der Wohnung werden nicht nur die Schlüssel ausgehändigt, sondern auch die gesamte Wohnung begangen und auf Schäden und Mängel begutachtet sowie die Zählerstände abgelesen.
Die Übergabe einer Neubauwohnung mit Erstbezug ist deutlich weniger zeitaufwendig, da alles neu, unbenutzt und somit in einwandfreiem Zustand ist.
Um später, bei Auszug, Diskusionen oder Streitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, die Übergabe der Wohnung sorgfältig durchzuführen und ein Protokoll anzufertigen.
Nachfolgend eine Checkliste für die Übergabe:
- Vereinbaren Sei einen Termin zur Übergabe bei Tageslicht
- Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll
- Notieren Sie alle Missstände, Beschädigungen in der Wohnung, Einbauküche, Balkon, Terrasse, Garten, Keller, Garage
- Notieren Sie Beschädigung im Bodenbelag, Fliesen, Wänden, Türen, Türstöcke, Heizungen
- Fotografieren Sie alle Missstände und Beschädigungen
- Notieren Sie ob die Wohnung frisch gestrichen oder nicht gestrichen ist
- Notieren Sie die Zählerstände von Wasser- Heizung- und Stromzähler, bzw. fotografieren Sie die Zählerstände und vermerken Sie diese auf dem Protokoll
- Notieren Sie die Anzahl und Art der Schlüssel (Haus- und Wohnungstür, Keller, Briefkasten, Garage, Garagensender)
- Falls eine Einbauküche vorhanden ist, kontrollieren Sie die Küchengeräte und Schränke auf Beschädigungen, bzw. ihre Funktion
- Kontrollieren Sie ebenso alles im Bad, Gäste WC auf seine Funktion
- Kontrollieren Sie die Fenster und Rollläden auf ihre Funktion
- Kontrollieren Sie den Türöffner und die Gegensprechanlage auf ihre Funktion
- Kontrollieren Sie den Kellerraum
- Falls es im Unterschoß einen Waschkeller mit Gemeinschaftswaschmaschinen und Trockner gibt, lassen Sie sich diesen zeigen und das Prozedere der Gerätebenutzung erklären
- Lassen Sie sich die Lage des Fahrradraums, Müllraums, den Garagenplatz etc. zeigen
- Klären Sie wer in dem Haus zuständig ist für die Anfertigung und Anbringung der Namensschilder auf Briefkasten und Klingel und welche Kosten entstehen und wer dafür aufkommt
- Klären Sie, wer im Falle von Schäden während der Mietzeit ihr Ansprechpartner ist und lassen Sie sich die entsprechenden Kontaktadressen geben.
- In einem Mehrparteienhaus werden im allgemeinen die Kontaktadresse von Hausmeister und Hausverwaltung in einem Aushang im Eingangsbereich des Hauses bekanntgegeben.
- Gibt es bestehende Mängel, welche von Seiten des Eigentümers noch behoben werden, notieren Sie diese und vermerken den Termin zu welchem die Mängel behobenen sein sollen.
- Versehen Sie das Protokoll mit Datum und den Unterschriften von Eigentümer/Stellvertreter sowie Mieter
- Für die An- oder Ummeldung des Wohnsitzes benötigen Sie die „Wohnungsgeberbestätigung“ vom Eigentümer/Stellvertreter. Lassen Sie sich dieses bei der Übergabe aushändigen.
- Sollten Ihnen in den ersten 2 Wochen noch Schäden, Missstände in der Wohnung auffallen, dokumentieren Sie diese schriftlich und per Bild und leiten dies an den Vermieter weiter.
Genießen Sie ihr neues Zuhause.